Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hannover, Beschluss vom 19.10.2020
- 13 O 24/19 -
Landgericht Hannover legt LKW-Kartellverfahren dem EuGH vor
EuGH-Vorlage: Sind Müllautos vom Lkw-Kartell umfasst?
Das LG Hannover hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Müllfahrzeuge und andere Sonder- und Spezialfahrzeuge von der Entscheidung zum LKW-Kartell umfasst werden.
Die Klägerin macht gegen einen LKW-Hersteller Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Preisüberhöhungen bei dem Erwerb von zwei Müllfahrzeugen geltend; der LKW-Hersteller war Teilnehmer des oben genannten Kartells. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beschluss der Kommission und damit das „LKW-Kartell“ auch Müllfahrzeuge als Sonder- bzw. Spezialfahrzeuge erfasst.
Kommissionsbeschluss nicht eindeutig
Dies ist entscheidend, da die nationalen Gerichte – wie hier das Landgericht Hannover – nach § 33 GWB a.F. grundsätzlich an die Feststellungen des Kommissionsbeschlusses gebunden sind. Der Wortlaut des Beschlusses erscheint dem LG insoweit jedoch nicht eindeutig; auch die Entstehungsgeschichte im sogenannten Settlement-Verfahren lasse unterschiedliche Deutungen zu.
Eindeutigen Klärung von Interesse
Da im weiteren Verfahrensverlauf eine aufwändige Beweisaufnahme zur wirtschaftlichen Bedeutung des Kartells erforderlich wäre, hat das Landgericht die (Vor-)Frage der Reichweite des Beschlusses dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorlegt. Dies ist im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV möglich, wenn ein nationales Gericht eine Entscheidung des EuGH vor dem Erlass eines Urteils für erforderlich hält. Darüber hinaus besteht nach Auffassung der Kammer ein grundsätzliches Interesse an einer eindeutigen Klärung: So sind noch weitere Verfahren mit ähnlich gelagerten Sachverhalten – zum Teil mit mehreren hundert LKW-Erwerbsvorgängen – anhängig, in denen es ebenfalls darum geht, ob von dem Kommissionsbeschluss auch Sonder- und/oder Spezialfahrzeuge aller Art wie etwa Feuerwehrfahrzeuge, Beton-Fahrmischer, Kehrmaschinen, Winterdienstfahrzeuge oder Tank- und Gefahrgutfahrzeuge erfasst sind.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2020
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29437
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29437
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.