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Landgericht Hannover, Urteil vom 08.05.2009
- 16 S 44/08 -
Nur zwei Stunden Papageienlärm
Papageiengeräusche müssen nur begrenzt geduldet werden
Das Geschrei von Papageien ist den Nachbarn nur für eine Dauer von zwei Stunden pro Tag zumutbar. Das hat das Landgericht Hannover entschieden.
Ein Mann aus dem niedersächsischen Springe klagte gegen seinen Nachbarn. Dieser ist Papageien-Besitzer und hält seine Vögel in einer Außenvoliere. Da die Tiere "ohrenbetäubenden Lärm" machten, ging der Nachbar gerichtlich gegen die Vogelgeräusche vor. Das Landgericht entschied, dass der Halter die Papageien nur noch zwei Stunden am Tag nach draußen lassen darf.
Die Geräusche von Papageien seien anders als Geräusche von einheimischen Vögeln. Daher müssen die Nachbar diese Lärmkulisse nur begrenzt dulden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2009
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 7842
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