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Landgericht Hannover, Urteil vom 27.07.2020
- 4 O 248/19 -
Keine „Entreicherung“ durch Luxusaufwendungen nach fehlerhafter Überweisung in Höhe von 170.000 Euro
Keine „Entreicherung“ durch Luxusaufwendungen nach fehlerhafter Überweisung in Höhe von 170.000 Euro
Der Empfänger einer Fehlüberweisung, der von einer Bank rund 170.000 Euro erhalten hat, muss diesen Betrag an Bank zurückzahlen. Er kann sich nicht auf Entreicherung berufen. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Am 18.07.2019 hatte die Auszahlungsabteilung der Bank einen Betrag von 170.786,20 € auf das Konto des Beklagten überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war die Lebensgefährtin des Beklagten bei der Bank angestellt und in der Auszahlungsabteilung tätig. Die Klägerin behauptet, die Lebensgefährtin habe die
Empfänger will das Geld ausgegeben haben und beruft sich auf Entreicherung
Der Beklagte hatte zunächst eingewandt, dass er die
Gericht: Beklagter habe von Anfang an mit Rückzahlung rechnen müssen
Das Gericht hat den Beklagten darauf hingewiesen, dass er von Anfang an mit einer Rückzahlung habe rechnen müssen und deshalb nicht entreichtert sein könne. Der Beklagte hat die Klageforderung daraufhin anerkannt und ist mit entsprechendem Urteil vom 27.07.2020 zur Rückzahlung des vollständigen Betrages verurteilt worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2020
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29113
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