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Landgericht Hannover, Urteil vom 20.08.2021
- 8 O 1/21 und 8 O 2/21 -
Kein Schmerzensgeld für Corona-Quarantäne
Einschränkungen durch Quarantäne nicht vergleichbar mit Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis
Das Landgericht Hannover hat zwei von einer Kölner Anwaltskanzlei erhobene Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne abgewiesen.
Die Kanzlei hatte für ihre Mandanten
Quarantäne als rechtswidrige Freiheitsentziehung gerügt
Die Anwaltskanzlei hatte das
LG: Beeinträchtigung gegeben, aber kein Schmerzensgeldanspruch
In ihrem Urteil hat das LG ausgeführt, dass offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse. Außerdem hat sie erklärt, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2021
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30712
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