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Landgericht Hannover, Urteil vom 20.08.2021
8 O 1/21 und 8 O 2/21 -

Kein Schmerzensgeld für Corona-Quarantäne

Einschränkungen durch Quarantäne nicht vergleichbar mit Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis

Das Landgericht Hannover hat zwei von einer Kölner Anwaltskanzlei erhobene Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne abgewiesen.

Die Kanzlei hatte für ihre Mandanten Schmerzensgeld verlangt. In einem Fall musste ein Ehepaar nach einem Schwedenurlaub zwei Wochen in Quarantäne. In einem weiteren Fall schickte das Gesundheitsamt einen Beamten nach einem unmittelbaren Coronakontakt für sechs Tage in häusliche Isolation.

Quarantäne als rechtswidrige Freiheitsentziehung gerügt

Die Anwaltskanzlei hatte das Schmerzensgeld damit begründet, dass die Quarantäne eine rechtswidrige Freiheitsentziehung gewesen sei. Die Regierung belüge die Bevölkerung bewusst über die Gesundheitsgefahren von Covid19. Es handele sich in Wirklichkeit um ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten.

LG: Beeinträchtigung gegeben, aber kein Schmerzensgeldanspruch

In ihrem Urteil hat das LG ausgeführt, dass offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse. Außerdem hat sie erklärt, dass eine Quarantäne im eigenen Zuhause zwar eine spürbare Beeinträchtigung der Lebensführung und -gestaltung darstelle. Diese Einschränkungen seien aber noch nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis zu vergleichen und rechtfertigten auch daher keine Schmerzensgeldansprüche

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2021
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (pm/ab)

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Kommentare (2)

 
 
Hako schrieb am 30.08.2021

Tja da haben die Anwälte wohl nicht das richtige beantragt.

Richtig wäre wohl Haftentschädigung gewesen, da die Quarantäne eine einer Haft gleichstehende Freiheitsentziehung ist (vgl. EuGH vom 14.05.2020, Az. 924/19 PPU und 925/19 PPU:

Danach liegt eine einer Haft gleichstehende Freiheitsentziehung vor, wenn ein bestimmter Bereich rechtmäßig nicht mehr verlassen werden darf).

Dennis Langer schrieb am 28.08.2021

Werden denn Inhaftierte bei der Polizei oder im Gefängnis Schmerzen ausgesetzt, d.h. gefoltert?

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