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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 05.05.2010
- 11 O 42/09 -
Unaufgeforderte Zusendung von Waren durch Versandhändler unzulässig
Treffen einer freien Entscheidung des Kunden in einem Telefonat mit einer Dauer von eineinhalb Minuten unmöglich
Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Er kann sich nicht darauf berufen, der Kunde habe in einem kurzen Telefonat zugestimmt. Dies entschied das Landgericht Hildesheim.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Unternehmen, das Münzen und Medaillen vertreibt,
Telefonat ist Überrumpelung des Kunden
Das Landgericht Hildesheim stufte dieses Vorgehen als unzumutbare Belästigung ein. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2010
Quelle: ra-online, vzbv
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Dokument-Nr. 9825
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