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Landgericht Hof, Urteil vom 22.05.2024
- 24 O 346/22 -
Mordfall "Peggy": Ex-Verdächtiger muss kein Schmerzensgeld an Mutter zahlen
Tat nicht zweifelsfrei geklärt
Das Landgericht Hof hat die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy als unbegründet abgewiesen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000,- €, weil dieser im Jahr 2001 die Leiche ihres Kindes in ein Waldstück in Thüringen verbracht haben soll. Die sterblichen Überreste des Kindes wurden im Jahr 2016 aufgefunden. Die Klägerin habe 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten.
Tat nicht zweifelsfrei geklärt: Gericht weist Klage ab
Das LG hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass der Beklagte im Jahr 2001 die Leiche des Kindes in das Waldstück gebracht hatte. Der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof wies darauf hin, dass – anders als in Strafverfahren – in einem Zivilverfahren das Gericht die Beweise nicht von Amts wegen erhebt, sondern die Beweise dem Gericht von den Parteien angeboten werden müssen und sich die Beweisaufnahme auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt. Zwischen den Parteien des Zivilprozesses sei unstreitig, dass der Beklagte in einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung im Jahr 2018 angegeben hat, den leblosen Körper von
Zweifel an Wahrheitsgehalt der Aussagen
Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2024
Quelle: Landgericht Hof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34005
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