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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2012
- 3 O 335/12 -
Salafisten-Prozess gegen SWR: Muslime erzielen nur Teilerfolg
Behauptungen aus Berichterstattung stellen überwiegend wahre Tatsachen und zulässige Werturteile dar
Das Landgericht Karlsruhe hat den Antrag des Vereins Gemeinschaft deutsch-sprachiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie von 14 Mitgliedern und Besuchern der Al-Bakara Moschee in Pforzheim, wegen einer Berichterstattung des Südwestrundfunks (SWR) unter dem Titel "Im Netz von Salafisten" gegen ihn eine einstweilige Verfügung zu erlassen, weitgehend zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich bei den Behauptungen in der Berichterstattung überwiegend um wahre Tatsachen, im Übrigen um zulässige Werturteile.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten der Verein Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime e.V., Pforzheim, sowie 14 Mitglieder und Besucher der Al-Bakara Moschee in Pforzheim beim Landgericht Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südwestrundfunk (SWR), ihren Intendanten sowie den verantwortlichen Filmemacher beantragt. Mit ihrem Antrag wenden sie sich gegen eine
Antragssteller fühlen sich durch Berichterstattung in ihren Persönlichkeitsrecht verletzt
Konkret beanstanden die 15 Antragsteller insbesondere, dass sie entgegen der Darstellung im Film keine radikalen Moslems und auch keine Salafisten seien, die den Koran über die deutschen Gesetze stellten, und dass der Film darüber hinaus zahlreiche weitere unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalte. Die im Film abgebildeten Antragsteller seien mit der Aufnahme nicht einverstanden gewesen, weshalb die Ausstrahlung des Films mit Bildern, auf denen sie zu erkennen seien, gegen ihr
LG weist Antrag auf Untersagung bestimmter Behauptungen der Berichterstattung zurück
Das Landgericht Karlsruhe ist den Anträgen der Kläger auf Untersagung bestimmter in der
Abbildung von Personen ohne Unkenntlichmachung oder ohne Einwilligung stellt Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar
Demgegenüber hat das Landgericht dem SWR untersagt, in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2012
Quelle: Landgericht Karlsruhe/ra-online
- BGH: Verurteiltes Mitglied einer Terrorgruppe hat keinen Anspruch auf Unkenntlichmachung seiner Person in Bildberichterstattung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2011
[Aktenzeichen: VI ZR 108/10]) - Pro NRW-Demonstration: Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 08.05.2012
[Aktenzeichen: 6 L 220/12])
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Dokument-Nr. 14178
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