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Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2009
- 9 S 523/08 -
Mieter ist zur Angabe von Verbrauchsdaten verpflichtet
Mitteilung kann nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert werden
Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Das gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe.
Der
Mitteilung ist eine im Mietvertrag geregelte Nebenverpflichtung
Und bekam Recht: Die Mitteilung der Verbrauchsdaten sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, so das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergebe sich nicht. In einer Vielzahl von Fällen würden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8481
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