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Landgericht Koblenz, Urteil vom 25.01.2018
- 1 O 359/16 -
Arzt haftet für fehlerhaften Wiedereingliederungsplan
Patient steht wegen behandlungsfehlerhaftem Wiedereingliederungsplan nach Oberschenkelhalsbruch-Operation Anspruch auf Schmerzensgeld zu
Erlaubt ein Widereingliederungsplan bei einem als Lagerist tätigen Patienten das Heben von Lasten bis zu 40 kg nach einer Oberschenkelhalsbruch-Operation, haftet der Arzt für die Erstellung dieses Plans, wenn sich dadurch die Schmerzen nach der Operation verschlimmern und sogar die Implantierung einer Hüftprothese erforderlich wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist von Beruf Lagerist. Er zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu, der operativ durch Einbringen von Schrauben im Krankenhaus versorgt werden musste. Nach ca. 3 ½ Monaten wurden die eingebrachten Schrauben wieder entfernt. Der beklagte
Kläger verlangt nach notwendigem Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks Schadensersatz
Der Kläger machte vor dem Landgericht Koblenz geltend, dass die Schädigung der
Arzt ist vermeidbarer Diagnoseirrtum vorzuwerfen
Das Landgericht Koblenz verurteilte den behandelnden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2018
Quelle: Landgericht Koblenz/ra-online
- Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient für mögliche Haftungsansprüche entscheidend
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.11.2015
[Aktenzeichen: 3 U 68/15]) - Patientin hat Anspruch auf Schadensersatz für fehlerhafte Hüftprothese
(Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.02.2017
[Aktenzeichen: 6 O 359/10])
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Dokument-Nr. 26035
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