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Landgericht Koblenz, Urteil vom 25.05.2022
- 3 O 134/19 -
Zur Haftung der Halterin eines Pferdes für einen Reitunfall einer anderen Reiterin
Krankenkasse muss Behandlungskosten für Reitunfall übernehmen
Muss die Halterin eines Pferdes für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier eine andere Reiterin abwirft? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.
Die Beklagte ist Halterin einer seinerzeit dreijährigen Stute. Sie hatte das
Typische „Tiergefahr“ verwirklicht
Das Gericht verurteilte die Beklagte, der Klägerin die für die Behandlung der Geschädigten entstandenen Kosten zu erstatten. Nach einer Vernehmung der gestürzten Reiterin und ihrer Tochter zeigte sich die Richterin überzeugt, dass der Beklagten durchaus bekannt war, dass auch die Geschädigte sich um das Tier kümmerte. Außerdem sei nachgewiesen, dass die Reiterin tatsächlich abgeworfen worden war, als die Stute plötzlich den Kopf zwischen die Beine nahm und mehrfach buckelte. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für die Schäden, die ihr
Auch kein Anspruch auf Kürzung des Schadensersatzanspruchs
Das Gericht urteilte weiter, der Schadensersatzanspruch sei auch nicht wegen eines eigenen Verschuldens der Geschädigten zu kürzen. Diese habe sich lediglich einer „normalen Tiergefahr“ ausgesetzt. Nur demjenigen aber könne ein eigenes Verschulden vorgeworfen werden, der beim Umgang mit einem Tier bewusst Risiken übernehme, die über die gewöhnlich zu erwartenden Gefahren hinausgehen. Das sei hier aber nicht der Fall. Der seit 40 Jahren reiterfahrenen Geschädigten sei das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2022
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31970
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