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Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.03.2021
- 4 HK O 9/21 -
Unlautere Werbung mit Preisvergleich der Heizkosten von Fernwärme und Erdgas
Preisvergleich zur Heizkostenersparnis im Vergleich zur Fernwärme irreführend
Das LG Koblenz hat sich mit der Frage befasst, ob eine Werbung mit einer bestimmten Heizkostenersparnis zulässig ist, wenn der Preisvergleich sich nicht auf das eigene Angebot und die Produkte des im Flyer genannten Konkurrenten bezieht, sondern auf den Heizspiegel.
Die Parteien des Rechtsstreits sind Energieversorgungsunternehmen und beliefern Endverbraucher unter anderem mit Gas und
LG: Werbeflyer nur hinsichtlich des Preisvergleichs zur Heizkostenersparnis im Vergleich zur Fernwärme irreführend
Das Landgericht Koblenz sah den Werbeflyer hinsichtlich des Preisvergleichs zur Heizkostenersparnis im Vergleich zur
Weiteren Werbeaussagen zulässig
Im Übrigen erachtete das Landgericht die Werbeaussagen der Beklagten für zulässig. Insbesondere wurde die Werbeaussage, „nein zum Anschlusszwang zu sagen“ nicht als für den Verbraucher irreführend qualifiziert, obwohl es Ausnahme- und Befreiungstatbestände zum von der Gemeinde geplanten Anschlusszwang gibt. Der Verbraucher versteht dies nach Auffassung des Gerichts dahingehend, dass er aufgefordert wird, sich vor Inkrafttreten der geplanten Fernwärmesatzung noch schnell über einen möglichen Vertragsschluss mit der Beklagten über eine Erdgasheizung zu informieren. Auch ist der Begriff „Zwang“ nicht irreführend, denn tatsächlich plant die Gemeinde einen Anschluss- und Benutzungszwang. Diese
Härtere Regelungen durch Klimawandel zu erwarten
Das Gericht sieht jedoch nicht, dass der Bürger durch die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2021
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30355
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