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Landgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2010
- 4 Qs 10/10 -
Testamente sind vor dem Zugriff der Behörden geschützt - Keine Verwertbarkeit vor Gericht
Testamente gehören zum Kernbereich privater Lebensgestaltung und dürfen nicht beschlagnahmt werden
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass Testamente gerichtlich nicht verwertet werden dürfen. Dies soll jedenfalls dann gelten, soweit der vom Grundgesetz absolut geschützte Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betroffen ist. Dies hängt davon ab, ob der Betroffene die Inhalte geheim halten wollte, ob die Inhalte höchstpersönlichen Charakter haben und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berühren.
In dem vom Landgericht zu entscheidenden Fall waren die Geschäftsräume einer GmbH durchsucht worden. Dabei fand sich in einem Safe ein verschlossener Umschlag, der mit "Testament" beschriftet war. In dem Umschlag befand sich das handschriftliche
Wer ein Testament schreibt, möchte dies in der Regel bis zu seinem Tod geheim halten
Das Amtsgericht Mainz erklärte jedoch die Verwertung des beschlagnahmten Testaments für unzulässig. Das Landgericht Koblenz bestätigte diese Entscheidung in zweiter Instanz. Das beschlagnahmte
Ermittler dürfen sich selbst davon überzeugen, ob Dokumente vor ihrem Zugriff geschützt sind oder nicht
Allerdings führe nicht schon die Öffnung des mit "Testament" beschriebenen Umschlags zu einem Verwertungsverbot, sondern erst die weitere Verwendung des Testaments, nachdem den Ermittlern bekannt war, dass es sich bei dem Inhalt dieses Umschlags tatsächlich um ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Koblenz (vt/we)
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Dokument-Nr. 11410
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