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Landgericht Koblenz, Urteil vom 14.10.2022
- 9 O 140/21 -
Pferd schubst Radlerin vom Rad - Zur Haftung einer Pferdehalterin
Halterin zu Schmerzensgeld verurteilt
Eine Reiterin muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro sowie die Arzt- und Anwaltskosten zahlen, weil ihr Pferd eine Radfahrerin vom Fahrrad gestoßen hat. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden
Im Mai 2021 unternahm die Klägerin gemeinsam mit ihrem Ehemann in der Nähe des Laacher Sees eine Radtour. Auf dem Weg kamen ihr zwei Reiterinnen entgegen. Als sie an dem zweiten Pferd vorbeifahren wollte, stürzte sie. Dabei zog sie sich diverse Prellungen und einen Trümmerbruch der rechten Schulter zu. Sie kam für mehr als eine Woche ins Krankenhaus und wurde operiert. Die Klägerin behauptete, das
Realisierung der Tiergefahr aufgrund des unberechenbares Verhalten des Pferdes
Das Gericht hat die Pferdehalterin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.000,-- € verurteilt. Nach einer Vernehmung der Klägerin, ihres Mannes und der beiden Reiterinnen zeigte sich der Richter überzeugt, dass das
Kein Mitverschulden der Radfahrerin
Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht. Angesichts der erheblichen Verletzung an der Schulter mit einer dauerhaften Bewegungseinschränkung hielt der Richter ein Schmerzensgeld von 6.000,-- € für angemessen. Auch die Arzt- und Anwaltskosten muss die Beklagte nun übernehmen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2022
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32353
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