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Landgericht Krefeld, Urteil vom 07.11.2012
- 2 S 23/12 -
Abweichung von tatsächlicher und vertraglicher Fläche einer Wohnung begründet Mangel der Mietsache
Flächenabweichung rechtfertigt Mietminderung
Weicht die Fläche einer Mietwohnung von der vertraglich zugesicherten Fläche ab, so liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dieser berechtigt zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war die Fläche einer Mietwohnung im Mietvertrag mit 65 qm angegeben worden. Nach einer Lasermessung im Zuge von Bodenarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass die Wohnung lediglich 52,83 qm groß war. Die Mieterin klagte aufgrund dessen auf Rückzahlung zu viel gezahlter
Anspruch auf Rückzahlung bestand
Das Landgericht Krefeld entschied gegen den Vermieter. Denn nach Ansicht des Gerichts habe die Mieterin einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten
Kein Ausschluss des Minderungsrechts
Die Mieterin sei nach Auffassung des Landgerichts mit ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 25.04.2012
[Aktenzeichen: 12 C 101/11]
- BGH: Keine Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei fehlender Verbindlichkeit
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 306/09]) - BGH: Mieter kann bei erheblicher Wohnflächenabweichung den Wohnraummietvertrag fristlos kündigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 142/08])
Jahrgang: 2013, Seite: 96 IMR 2013, 96 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2013, Seite: 33 MietRB 2013, 33 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 401 NJW 2013, 401 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 858 NZM 2012, 858
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Dokument-Nr. 16856
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