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Landgericht Lübeck, Urteil vom 10.05.2024
- 14 S 7/23 -
Nicht alles was ein bisschen nach Kreuzung aussieht ist auch eine!
Mitverschulden des Klägers von 25 %
Ein Auto fuhr in Lübeck auf einen „Platz“ zu, um nach links abzubiegen. Ein anderes Auto befand sich auf einem Parkplatz. Als es von dort auf die Straße fuhr stieß es auf dem „Platz“ mit dem Linksabbieger zusammen. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass der Fahrer des vom Parkplatz kommenden Autos 75 % der Unfallschäden erstatten muss.
Nach § 10 S. 1 StVO hat sich ein Fahrzeugführer, der aus einem Grundstück auf die Straße oder von anderen Straßenteilen auf die Fahrbahn einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Zu den „anderen Straßenteilen“ im Sinne dieser Bestimmung gehören etwa Gehwege, Seitenstreifen und Parkplätze einschließlich ihrer Zu- und Abfahrten. Wer von dort auf die Straße fährt, muss äußerste Sorgfalt wahren, vor allem gegenüber dem fließenden Verkehr.
Keine allgemeine Haftung aufgrund unklaren Straßenverhältnisse
Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass der Fahrer des vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34190
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