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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 06.10.2011
- 10 O 1030/11 -
Haftung zweier Autofahrer bei gleichschweren Verkehrsverstößen
Beim Zusammenstoß nach verbotswidrigem Fahrverhalten haften beide Fahrer je zu 50 %
Wenn ein PKW Fahrer im Bereich eines Bahnübergangs trotz Überholverbots mit einem verbotswidrig (durchgezogene Linie) nach links abbiegenden PKW zusammenstößt, tragen beide PKW Fahrer zu je 50 % schuld. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
Der Kläger im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit fuhr mit seinem
Gleichschwere Verkehrsverstöße beiden Fahrern zur Last gelegt
Das Gericht hat entschieden, dass beiden Fahrern gleichschwere Verkehrsverstöße zur Last zu legen sind. Der Kläger und Audi-Fahrer hat beim Linksabbiegen verbotswidrig die durchgezogene Mittellinie überholt. Zudem hätte er sich beim Abbiegen in ein Grundstück so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Der VW-Fahrer hat gegen die Verkehrsregeln verstoßen, wogegen man sich Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und Kraftfahrzeuge dort nicht überholt werden dürfen.
§ 9 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
§ 19 Abs. 1 StVO
Der Straßenverkehr darf sich … Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 12601
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