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Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005
3 O 184/04 -

Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

Dem eBay-Käufer steht ein Recht zum Widerruf des abgeschlossenen Fernabsatzvertrages binnen einer Frist von zwei Wochen zu, sofern der Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist.

Nach § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung und der Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an.

Bei einer hohen Anzahl von Verkäufen - hier: mindestens 252 im Zeitraum von 2 Jahren und 7 Monaten - sowie der Selbstbezeichnung "PowerSeller" spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine unternehmerische Tätigkeit des Verkäufers. Als weitere Indizien können die Art der verwendeten Versteigerungsbedingungen sowie die Tatsache hinzutreten, dass binnen eines kürzeren Zeitraumes gleichartige Waren - hier: 3 PKW ’s - zum Kauf angeboten werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2005
Quelle: Pressemeldung Nr. 09/05 des Landgerichts Mainz vom 19.09.2005

Aktuelle Urteile aus dem Handelsrecht | Internetrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2005, Seite: 2264
BB 2005, 2264
 | Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2006, Seite: 131
CR 2006, 131

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 984 Dokument-Nr. 984

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