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Landgericht München II, Urteil vom 03.11.2003
5 O 5454/03 -

Fußball in Nachbars Garten

Ball darf nicht einfach selbst zurück geholt werden

Wenn der Fußball im Garten des Nachbarn landet, darf man ihn nicht einfach eigenmächtig zurückholen. Der Nachbar darf den Ball aber auch nicht behalten und muss ihn herausgeben, wie ein Urteil des Landgerichts München II zeigt.

Im zugrunde liegenden Fall spielte ein Junge auf dem Grundstück der Eltern Fußball. Der Nachbarin missfiel dies, weil der Junge schon zweimal den Ball auf ihr Grundstück geschossen hatte. Beim ersten Mal holte er sich den Ball schnell selbst wieder zurück. Beim zweiten Mal war die Frau schneller. Sie behielt einfach den Ball und verlangte vor Gericht, dass das Fußballspielen unterlassen wird.

Fußballspielen kann nicht generell verboten werden

Das Gericht wies die Klage ab. Die Frau könne nicht generell das Fußballspielen des Jungen untersagen. Außerdem müsse sie den Ball an den Jungen herausgeben. In einem Punkt erhielt sie jedoch Recht: Der Junge dürfe nicht einfach ihr Grundstück betreten. Zukünftig müsse er klingeln und um Herausgabe des Fußballs bitten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2009
Quelle: ra-online (pt)

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Dokument-Nr.: 7265 Dokument-Nr. 7265

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Kommentare (1)

 
 
Olav schrieb am 17.05.2014

Zunächst finde ich das Urteil richtig. Niemand darf einfach ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück betreten. Niemand darf auch einfach das Eigentum eines anderen einbehalten. Was jedoch in dem Urteil fehlt ist die Frage, wie häufig man sich das eigentlich gefallen lassen muss. Bei jedem Aufprall des Balls in einem Garten gehen normalerweise Pflanzen zu Bruch, und irgendwann ist der halbe Garten verwüstet.

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