Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 05.11.2020
- 11 O 10306/20 -
Keine Diskriminierung eines Fußballfans durch Fußballverein bei Einschränkung durch Kontingent und Buchungsart für Begleitpersonen Schwerbehinderter
Klage gegen Münchner Fußballverein abgewiesen
Das Landgericht München I hat die Klage eines Fußballfans wegen des Anspruchs auf Unterlassung und Schadenersatz aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz gegen einen Münchner Fußballverein abgewiesen.
Der stark sehbeeinträchtigte Kläger, der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises der
Kategorie B ist, buchte zwei Tickets für sich und seine Begleitperson für ein von dem Beklagten veranstaltetes
Kläger verlangt Schmerzensgeld wegen Diskriminierung
Der Kläger brachte vor, dass der Beklagte Verein Rollstuhlfahrer und Sehbeeinträchtigte nicht gleich behandele. Während Rollstuhlfahrer für ihre Begleitperson ein gratis Ticket für den Besuch eines Fußballspiels erhalten könnten, habe der Kläger als Sehbehinderter für seine Begleitperson 16.50 EUR bezahlen müssen. Deshalb verlangte er vor dem Prozess Schadensersatz in Höhe von 1.860 €. Der Beklagte zahlte ihm nur den Betrag von 16,50 € zurück. Die danach verbleibenden 1.843,50 € verlangte der Kläger mit der Klage als Schmerzensgeld für die - seiner Ansicht nach - erlittene Diskriminierung; daneben verlangte der Kläger, dass der Beklagte eine solche
Maximalkontingent für Karten für Begleitpersonen
Eine solche
Einschränkung nach Buchungsart und Kontingent nicht diskriminierend
Sie ist nach Ansicht des Gerichts schon deshalb nicht diskriminierend, weil die Voraussetzungen für den Kläger und alle anderen Inhaberinnen und Inhaber eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson identisch sind. Die Einschränkungen je nach Kontingent oder Buchungsart als solche seien ebenfalls nicht diskriminierend, da sie für alle
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2020
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29416
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29416
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.