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Landgericht München I, Urteil vom 22.12.2011
- 12 O 22100/11 -
Preisanpassungsklauseln im Flugverkehr sind unwirksam
Vertragspartner müsste sich vom Vertrag lösen dürfen
Verwendet ein Flugunternehmen eine Preisanpassungsklausel, so ist diese nach § 309 Nr. 1 und § 307 Abs. 1 und 2 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung einer von dieser in ihren Beförderungsbedingungen verwendeten
Verstoß gegen § 309 Nr. 1 BGB
Das Landgericht entschied zu Gunsten des Klägers. Die Klausel regelt kurzfristige Preiserhöhungen im Sinne des § 309 Nr. 1 BGB und ist somit
Verstoß gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB
Ein Verstoß der Klausel gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB ergab sich daraus, dass sie eine Preisanapassungsmöglichkeit vorsah, ohne dem Vertragspartner die Möglichkeit zu geben, sich vom Vertrag zu lösen. Zumindest bei wesentlichen Erhöhungen muss eine solche Lösungsmöglichkeit gegeben sein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2012
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
- BGH: Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 81/08]) - Preissenkungen des Energieversorgers gelten auch bei unwirksamer Preisanpassungsklausel
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.08.2012
[Aktenzeichen: I-19 U 163/11])
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Dokument-Nr. 14199
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