Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 03.12.2020
- 17 HK O 5744/20 -
Maritime Werbung von Appel-Feinkost stellt keine unlautere Nachahmung von "Käpt'n Iglo" dar
Werbefigur von Appel nicht mit "Käpt'n Iglo" verwechselbar
Landgericht München hat die Klage der Firma Iglo GmbH gegen die Firma Appel Feinkost GmbH & Co. KG wegen des Vorwurfs der irreführenden Werbung für Fischprodukte abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer, stellt die von der beklagten Partei verwendete, maritim gestaltete Werbung keine irreführende Nachahmung des Werbekonzeptes der Klagepartei dar.
Die Klageseite hatte die Auffassung vertreten, dass die aktuelle
hervorrufe, die zu einer unzulässigen Verwechslungsgefahr führe.
LG: Bloße Verwendung von Meer und Küste stellt keine Nachahmung eines Werbekonzeptes dar
Dem trat das LG München I mit seiner Entscheidung nun entgegen. Die Beklagte bewerbe
Eine Elblotsen-Mütze macht noch keinen Seemann
Zudem würden Verbraucherinnen und Verbraucher von Fischprodukten in dem männlichen Protagonisten der Beklagten gerade keinen Seemann erkennen, wie "Käpt’n Iglo", sondern einen distinguierten, gut situierten Herren in einem eleganten Dreiteiler mit Seidenschal. Die Werbefigur der Beklagten trage auf den meisten Bildern keinen blauen Anzug, wie "Käpt`n Iglo", sondern einen grauen Anzug. Anders als
Keine Verwechslungsgefahr durch klare und eindeutige Herkunftskennzeichnung
Darüber hinaus sei der Name und damit die Herkunftskennzeichnung der Beklagten bei der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2020
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29549
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29549
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.