Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 08.04.2005
- 17 S 20753/04 -
Nach einem Unfall: Überflüssiger Mietwagen muss selbst bezahlt werden, wenn Taxifahren billiger gewesen wäre
Wer nach einem Unfall einen Mietwagen nimmt, obwohl er ihn offenkundig gar nicht benötigt, muss die Kosten hierfür selbst tragen. Diese schmerzliche Erfahrung machte ein Münchner, der nun auch in der 2. Instanz mit seiner Klage auf Ersatz von Mietwagenkosten in Höhe von EUR 1.168,87 scheiterte.
Das LG München I bestätigte ein entsprechendes Urteil des AG München vom 22.10.2004. Denn der Kläger war in 4 Tagen nur 72 km mit dem Wagen gefahren. Wie die Kollegen in der 1. Instanz sahen die Richter der für Verkehrsunfallsachen zuständigen 17. Zivilkammer die Anmietung eines Mietwagens in einem derartigen Fall nicht als notwendig und die hierfür entstandenen Kosten daher als unverhältnismäßig an. Denn im Taxi hätte eine vergleichbare Fahrtstrecke nur EUR 144, - gekostet, was der Kläger auch nicht bestritten hatte. Diese EUR 144,- hatte die Versicherung daher auch ersetzt. Da das Gesetz nur zur Erstattung des zum Schadensersatz "erforderlichen" Betrags verpflichtet, mussten die Richter beurteilen, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch zur Überbrückung der Ausfallzeit des Wagens während der Reparatur unternommen hätte. Sie entschieden, dass ein vernünftiger Mensch, der die Kosten selbst hätte tragen müssen, niemals einen Kostenaufwand von EUR 16,- pro gefahrenen Kilometer auf sich genommen, sondern das wesentlich günstigere Taxi gewählt hätte. Auch der Einwand, es sei wegen plötzlicher Erkrankung nicht zu einer intensiveren Nutzung des Wagens gekommen, half dem Kläger nichts. In diesem Fall hätte der Kläger, um unnötige Kosten zu vermeiden, den Wagen zurückgeben oder zurückbringen lassen müssen, urteilten die Richter der 17. Zivilkammer.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2005
Quelle: Pressemitteilung des LG München I vom 27.04.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 440
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil440
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.