Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 24.02.2021
- 18 O 11896/20 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturz im Wald
Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nicht gegeben
Das Landgericht München I hat die Klage einer Waldbesucherin gegen den Eigentümer eines Waldgrundstücks abgewiesen.
Die Klägerin nahm den Eigentümer eines Waldgrundstücks im Münchner Umland wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 40.000 EUR in Anspruch. Die Klägerin verfing sich beim Pilzesuchen in einem im
Keine Haftung des Waldbesitzers
Das Gericht entschied jedoch, dass der Eigentümer des Waldes nicht gegen eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe. Zwar ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Eine solche Gefahr für Dritte, ging von dem im
Kein Unterschied zwischen Wurzel und Draht
Der Eigentümer des Waldgrundstücks habe es daher nicht in der Hand, etwaigen Gefahrenlagen bereits dadurch entgegenzuwirken, dass er das Betreten des Waldgrundstücks verbiete oder einschränke. Er würde also insoweit - ohne dass dies auf seinem eigenen Willen beruhe oder er selbst hieraus einen Nutzen ziehe - aufgrund dieses gesetzlich verbrieften Betretungs-rechts für jedermann prinzipiell uneingeschränkt verkehrssicherungs- und einstandspflichtig. Daher sehe § 14 Abs. 1 S. 3 BWaldG als Korrektiv vor, dass die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken auf eigene Gefahr jedenfalls dann erfolgt, wenn sich eine waldtypische Gefahr verwirklicht, da mit solchen Risiken seitens desjenigen, der den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29917
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29917
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.