Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 07.01.2022
- 21 O 14450/17 -
Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk
LG bejahrt Unterlassungsanspruch - verneint jedoch Schadensersatzanspruch
Im Streit zwischen mehreren wissenschaftlichen Fachverlagen und einem Forschernetzwerk hat das Landgericht München I den Betreibern der Plattform das Zugänglichmachen verlagsgebundener Fachartikel über die Internetplattform untersagt.
Auf der betroffenen
Beklagte weist Verantwortung von sich
Da die klagenden Verlage ihren Sitz in den USA, Großbritannien und den Niederlanden haben und die streitigen Artikel von multinationalen Autorenteams stammen, war die Frage, inwieweit den klagenden Verlagen überhaupt Rechte an den Artikeln zustehen, zwischen den Parteien hoch umstritten. Die Beklagte war der Ansicht, dass sie für das Zugänglichmachen der Artikel nicht verantwortlich gemacht werden könne, da diese von den Nutzern selbst auf der Plattform eingestellt worden seien.
LG untersagt Zugänglichmachen verlagsgebundenen Fachartikel
Das Landgericht verbot den Plattformbetreibern schließlich das Zugänglichmachen der Artikel. Die Verlage hätte ihre Rechteinhaberschaft hinreichend belegt und waren für den Inhalt der Plattform auch verantwortlich. Den von der Klägerin begehrten Schadenersatzanspruch hat das Gericht zurückgewiesen, da nach § 10 UrhG im Falle eines Schadenersatzbegehrens höhere Anforderungen an den Nachweis der Rechtsinhaberschaft bestehen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2022
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31394
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31394
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.