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Landgericht München I, Urteil vom 18.08.2010
- 21 O 177/09 -
McDonalds Werbe-Jingle "Ich liebe es" - Keine Urheberrechtsverletzung
Die "Melodie" stellt keine persönliche geistige Schöpfung dar
Im Streit um die Nutzung der McDonalds-Werbemelodie "Ich liebe es" wurde die Klage des Komponisten abgewiesen. Dies hat das Landgericht München entschieden.
Der Kläger war im April 2003 von einer Werbeagentur beauftragt worden, an der Erstellung eines Werbejingles für McDonalds mitzuwirken. Für seine
Kein Ton identisch mit Audio-Logo
Die Beklagte wollte von einer
Erforderliche Schöpfungshöhe fehlt
Das Landgericht war der Ansicht, dass es aufgrund seiner musikalischen Allgemeinbildung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen den Sachverhalt beurteilen könne. Es kam zu der Auffassung, dass die "Melodie", auf die in der Produktion des Klägers der Text "McDonalds - Ich liebe es" gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG darstelle, weil ihr die hierfür erforderliche
Beide Melodiefolgen, auf die bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2010
Quelle: Landgericht München I/ ra-online
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Dokument-Nr. 10117
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