Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 17.11.2008
- 25 O 18965/07 -
"Erbe werden ist nicht schwer, Erbe sein dagegen..."
Nachlass des Künstlers Oskar Schlemmer wird versteigert
Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.01.2007, mit dem eine Teilerbauseindersetzung des Nachlasses der 1987 verstorbenen Ehefrau des 1947 verstorbenen Künstlers angeordnet wurde. Aufgrund dieses Urteils sollen am 06.12.2008 durch das Kunsthaus Lempertz in Köln 60 Werke Oskar Schlemmers versteigert werden.
Die Antragstellerin, Tochter der Eheleute Schlemmer und Tante der Antragsgegnerin, begehrte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die die Versteigerung unterbinden sollte.
Der Antrag wurde im Wesentlichen darauf gestützt, dass sich die Antragsgegnerin, die eine Enkelin der Eheleute Schlemmer ist und in München wohnt, im Wege verbotener Eigenmacht in den Besitz der Werke gesetzt habe und die Werke ohne Wissen und Zustimmung der Antragsgegnerin zur Versteigerung eingeliefert habe.
Der Antrag blieb jedoch überwiegend ohne Erfolg. Die 25. Kammer hat den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung im Wesentlichen zurückgewiesen. Lediglich die Versteigerung von 2 Werken (Mindestschätzwert: 80.000.- €) der insgesamt 65 angebotenen Werke (Mindestschätzwert: 4.732.000.- €) wurde untersagt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 62/08 des LG München I vom 18.11.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7008
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7008
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.