Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 07.05.2009
- 25 O 9420/08 -
Verkehrssicherungspflicht - Gefahrenquellen auf Gehwegen müssen für Passanten deutlich erkennbar sein
Schmerzensgeldansprüche aufgrund mangelnder Verkehrssicherungspflicht gerechtfertigt
Auf dem Gehweg liegende Gefahrenquellen müssen beseitigt werden bzw. für Verkehrsteilnehmer deutliche - durch Wegbeleuchtung oder farbliche Kennzeichnung des Gegenstandes - gekennzeichnet werden. Verletzt sich ein Passant aufgrund zu bemängelnder Verkehrssicherungspflicht steht ihm ein Schmerzensgeld zu. Dies entschied das Landgericht München.
Der Kläger war nach Dienstschluss bei Dunkelheit auf einem asphaltierten Weg zu Fuß zu einer U-Bahn-Station in München unterwegs. Er stürzte auf einem unbeleuchteten Weg auf dem Gelände der Beklagten über einen ca. 30 cm hohen Betonklotz und brach sich dabei einen Arm. Er musste operiert werden. Die Gebrauchstauglichkeit des Arms ist dauerhaft zu 4/10 beeinträchtigt.
Die Beklagte hatte zwei Betonklötze auf dem
Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte hätte für eine ausreichende Beleuchtung des Weges zur U-Bahn sorgen müssen und die Betonklötze für Fußgänger erkennbar machen müssen.
Demgegenüber verweist die Beklagte unter anderem auf die Eigenverantwortung des Klägers, der sich insbesondere bei Dunkelheit vorsichtig und umsichtig verhalten müsse.
Schmerzensgeldanspruch aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Die zuständige Einzelrichterin gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 4500,-- wegen Verletzung einer
Wörtlich heißt es dazu:
„ Der Verkehrssicherungspflichtige hat solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für die Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht rechtzeitig einzustellen vermögen. An die Sicherungspflicht ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn die
[…]
Aufgrund der fehlenden Wegbeleuchtung, der fehlenden farblichen
Kläger trägt Mitverschulden
Die Einzelrichterin rechnete dem Kläger jedoch ein Mitverschulden von 50 % am Unfallgeschehen zu, weil sich der Kläger auf dem nicht beleuchteten Weg vorsichtiger hätte bewegen müssen bzw. stärker auf den Weg hätte achten müssen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG München I vom 04.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7958
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7958
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.