wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 07.05.2009
25 O 9420/08 -

Verkehrssicherungspflicht - Gefahrenquellen auf Gehwegen müssen für Passanten deutlich erkennbar sein

Schmerzensgeldansprüche aufgrund mangelnder Verkehrssicherungspflicht gerechtfertigt

Auf dem Gehweg liegende Gefahrenquellen müssen beseitigt werden bzw. für Verkehrsteilnehmer deutliche - durch Wegbeleuchtung oder farbliche Kennzeichnung des Gegenstandes - gekennzeichnet werden. Verletzt sich ein Passant aufgrund zu bemängelnder Verkehrssicherungspflicht steht ihm ein Schmerzensgeld zu. Dies entschied das Landgericht München.

Der Kläger war nach Dienstschluss bei Dunkelheit auf einem asphaltierten Weg zu Fuß zu einer U-Bahn-Station in München unterwegs. Er stürzte auf einem unbeleuchteten Weg auf dem Gelände der Beklagten über einen ca. 30 cm hohen Betonklotz und brach sich dabei einen Arm. Er musste operiert werden. Die Gebrauchstauglichkeit des Arms ist dauerhaft zu 4/10 beeinträchtigt.

Die Beklagte hatte zwei Betonklötze auf dem Fußweg im Bereich des Übergangs zum Parkplatz aufgestellt, um Fahrzeuge an der Durchfahrt zu hindern.

Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte hätte für eine ausreichende Beleuchtung des Weges zur U-Bahn sorgen müssen und die Betonklötze für Fußgänger erkennbar machen müssen.

Demgegenüber verweist die Beklagte unter anderem auf die Eigenverantwortung des Klägers, der sich insbesondere bei Dunkelheit vorsichtig und umsichtig verhalten müsse.

Schmerzensgeldanspruch aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die zuständige Einzelrichterin gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 4500,-- wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.

Wörtlich heißt es dazu:

„ Der Verkehrssicherungspflichtige hat solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für die Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht rechtzeitig einzustellen vermögen. An die Sicherungspflicht ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn die Gefahrenquelle vom Verkehrssicherungspflichtigen selber geschaffen wurde.

[…]

Aufgrund der fehlenden Wegbeleuchtung, der fehlenden farblichen Kennzeichnung der Betonklötze und der niedrigen Höhe der Betonklötze von ca. 30 cm ist eine Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte zu bejahen. Die Beklagte hätte den Betonklotz beleuchten oder farblich kennzeichnen müssen oder eine weniger gefährliche Möglichkeit der Sperrung des Weges für Kraftfahrzeuge wählen müssen.“

Kläger trägt Mitverschulden

Die Einzelrichterin rechnete dem Kläger jedoch ein Mitverschulden von 50 % am Unfallgeschehen zu, weil sich der Kläger auf dem nicht beleuchteten Weg vorsichtiger hätte bewegen müssen bzw. stärker auf den Weg hätte achten müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG München I vom 04.06.2009

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7958 Dokument-Nr. 7958

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7958

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?