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Landgericht München I, Urteil vom 10.02.2020
- 4 HK O 14935/16 -
UBER Apps in München verboten
Apps verstoßes gegen Personenbeförderungsgesetz
Das Landgerichts München I hat die Apps "UBER Black", "UBER X" und "UBER Van" wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz in München verboten.
Bereits im Jahr 2018 hatte der Bundesgerichtshof die
LG: Apps vestoßen auch in aktueller Version gegen Personenbeförderungsgesetz
Eine Taxiunternehmerin aus München hatte im hier vorliegenden Fall ebenfalls gegen UBER vor dem Landgericht München I geklagt und nun überwiegend Recht bekommen. Nach Auffassung des Landgerichts verstoßen die drei Apps der Beklagten auch in ihrer aktuellen Version weiter gegen das
Fahrer begeben sich ohne Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückkehrpflicht unmittelbar zu den Fahrgästen
Diverse Zeugen hatten zur Überzeugung des Landgerichts bestätigt, dass sich die Beklagte faktisch weiterhin nicht an diese Vorgaben hält. Die Beklagte nehme vielmehr mit ihrem jetzigen Modell der Apps zumindest billigend in Kauf, dass ihre Fahrer die Entscheidungshoheit über den jeweiligen Auftrag behielten und gerade nicht der Mietwagenunternehmer, so das Landgericht. Dass die Fahrer der Beklagten potentielle Fahrgäste mittels der
Lediglich wegen Unbestimmtheit wurde ein Teil der Klageanträge, der behauptete Verwechselungen mit Taxenverkehr betraf und sich gegen die drei UBER-Versionen richtete, abgewiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2020
Quelle: Landgericht München I/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28409
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