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Landgericht München I, Urteil vom 20.06.2022
- 42 S 231/21 -
Berufsfotograf hat Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Nutzung seines Bildes
Überschreiben mit Schriftzug stellt kein neues Kunstwerk dar
Das Landgericht München I hat die Berufung des Kreisverbands einer Partei gegen das klagezusprechende Urteil des Amtsgerichts München wegen einer Urheberrechtsverletzung mit rechtskräftigem Urteil zurückgewiesen.
Die Beklagte hatte ein Lichtbild des klagenden Berufsfotografen am 30.09.2020 auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht. Hierbei hatte sie einen kleinen Bereich des linken oberen Randes der Aufnahme durch den
Durch Überschreiben mit Schriftzug entsteht kein neues Gesamtkunstwerk
Dieses Urteil hat das Landgericht München I nun bestätigt. Die Beklagte hat das
Bild als eigene Werbung genutzt
Hier verwende die Beklagte das
Auch keine Karikatur oder Parodie
Die Beklagte kann sich zur Überzeugung der Kammer zudem nicht auf die Schrankenbestimmungen des § 51 a UrhG berufen: In Abgrenzung zum unzulässigen Plagiat müssen Parodien, Karikaturen und Pastiches wahrnehmbare Unterschiede zum Originalwerk aufweisen. Im hiesigen Fall sei das streitgegenständliche Lichtbild des Klägers in der Verwendung der Beklagten nahezu identisch übernommen worden. Durch die Überschrift „Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2022
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31894
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