Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 14.01.2009
- 9 O 10239/04 -
Schmerzensgeld für Pflegemängel
Mangelnde Dekubitusprophylaxe im Krankenhaus
15.000,00 € Schmerzensgeld - zu dieser Zahlung verurteilte das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege.
Die fast siebzigjährige Klägerin hatte im Jahr 2003 einen Schlaganfall erlitten und war deshalb für einen Monat im Krankenhaus behandelt worden. Kurz nach ihrer Entlassung wurden zwei Druckgeschwüre am Steißbein sowie unterhalb des linken Knies festgestellt. In der Folge traten weitere Druckgeschwüre auf. Die Klägerin wurde daraufhin insgesamt fünf Mal operiert bis ihr schließlich der linke
Mangelhafte Pflege im Krankenhaus
Die Klägerin ging davon aus, dass sämtliche Druckgeschwüre und damit auch die
Weder Krankenhaus noch Pflegeheim lagerten die Klägerin regelmäßig um
Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte nun fest, dass die Klägerin nicht nur im Krankenhaus der Beklagten, sondern auch anschließend im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/09 des LG München I vom 14.01.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7268
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7268
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.