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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.05.2022
- 12 Ns 508 Js 2272/20 -
Verschweigen von Einkünften in Steuererklärung: Spätere Offenbarung fiktiver Einkünfte in gleicher Höhe stellt keine strafbefreiende Selbstanzeige dar
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung
Verschweigt ein Steuerpflichtiger Einkünfte in einer Steuererklärung, so liegt in der späteren Offenbarung von fiktiven Einkünften in gleicher Höhe keine strafbefreiende Selbstanzeige. Es liegt dann eine strafbare Steuerhinterziehung vor. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 wurde ein 80-jähriger Mann vom Amtsgericht Nürnberg wegen
Kein Vorliegen einer strafbefreienden Selbstanzeige
Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Es liege keine strafbefreiende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2022
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.10.2021
[Aktenzeichen: 46 Ls 508 Js 2272/20]
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Dokument-Nr. 31869
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