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Landgericht Oldenburg, Urteil vom 04.02.2010
- 1 O 2063/09 -
Landgericht Oldenburg zur Haftung einer Bank wegen behaupteter Falschberatung
Anleger muss Beratungsfehler der Bank nachweisen können
Das Landgericht Oldenburg hat die Klage eines Anlegers auf Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung der Bank im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten, denen Aktien der Hypo Real Estate zugrunde lagen, abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb der Kläger aus Delmenhorst im Januar 2007 über die in Delmenhorst ansässige Filiale der Beklagten Zertifikate der Hypo Vereinsbank zu einem Gesamtpreis von ca. 10.000,- EUR und im Mai 2007 150 Stück so genannter "Expresszertifikate" der Hypo Vereinsbank zum Gesamtbetrag von 15.000,- EUR. Diese Zertifikate verloren in der Folgezeit deutlich an Wert.
Zur Auszahlungshöhe der Rendite für erlangte Zertifikate
Die Zertifikate beruhten auf insgesamt 10
Im April 2008 hat der Kläger im Anschluss an ein Beratungsgespräch weitere 310 Zertifikate zu einem damaligen Stückpreis von noch 47,74 EUR erworben. Allein dieser Erwerb ist Gegenstand der Klage gewesen.
Deutlicher Kursverlust aufgrund von Hypo Real Estate-Aktien
Der deutliche Kursverlust der Zertifikate hatte bzw. hat seine Ursache im Kursverlust der Aktie der Hypo Real Estate, die bereits im April 2008 über 60 % gegenüber ihrem Ausgangsniveau verloren hatte. Die Aktie der Hypo Real Estate gehört zu den 10
Nach der Zeichnung der Zertifikate brach der Kurs der Aktie der Hypo Real Estate weiter auf ein Niveau von 1 bis 2 EUR ein. Der Kurs des Zertifikates ist ebenfalls eingebrochen und bewegt sich aktuell auf demselben Niveau.
Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Fehlberatung geltend
Der Kläger hat gegenüber der Beklagten aufgrund der deutlichen Kursverluste der Zertifikate Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf vom April 2008 wegen einer behaupteten Fehlberatung geltend gemacht. So sei er nicht über die mit dem Kauf der Zertifikate verbundenen Risiken aufgeklärt worden. Zudem habe die Investition seinen konservativen Anlagezielen widersprochen.
Kläger trägt Beweislast für die Verletzung der Aufklärungs- und Beratungspflichten
Das Landgericht Oldenburg hat die auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 15.600,- EUR gerichtete Klage abgewiesen.
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die beratende
Beratungsfehler für Gericht nicht erkennbar
Gemessen an diesen Grundsätzen hat der Kläger nach Auffassung der Kammer die
Risiko war für Kläger im Vorhinein erkennbar
Dabei hat das Gericht auch den Umstand gewürdigt, dass der Kläger bereits vor dem hier streitigen Kauf im April 2008 schon ein Jahr zuvor Zertifikate erworben hatte, die an Wert verloren hatten. Das mit dem Erwerb verbundene Risiko sei für den Kläger daher erkennbar gewesen.
Wirtschafts- bzw. Bankenkrise für Bankberater nicht vorhersehbar
Dass sich die Aktie der Hypo Real Estate letztlich aufgrund der Wirtschafts- bzw. Bankenkrise nicht erholt hat, sei auch für die Bankberaterin im April 2008 nicht erkennbar gewesen und könne keine Haftung auslösen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2010
Quelle: ra-online, LG Oldenburg
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Dokument-Nr. 9217
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