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Landgericht Potsdam, Urteil vom 04.09.2012
- 4 S 96/12 -
Erwachsene Kinder von Mietern dürfen in deren Mietwohnung aufgenommen werden
Aufnahme erwachsener leiblicher Kinder in Mietwohnung stellt keine schuldhafte Pflichtverletzung dar
Das Landgericht Potsdam stellte im nachfolgend zusammengefassten Urteil fest, dass die Aufnahme des eigenen Kindes in eine Mietwohnung keine Möglichkeit der Kündigung seitens des Vermieters begründet.
Die Beklagte in dem Rechtsstreit hatte ihre erwachsene Tochter als Mitbewohnerin in ihre Mietwohnung aufgenommen, ohne die
Unbeschränkbarer Kern vertragsgemäßen Gebrauchs betroffen
Die Aufnahme der leiblichen
Vergangener Räumungsstreit allein berechtigt nicht zur Kündigung
Auch ein vergangener Räumungsrechtsstreit mit der Tochter berechtigte die
Die Klage wurde abgewiesen und die Kosten der Klägerin auferlegt. Eine Revision wurde wegen § 543 Abs. 2 ZPO nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/cc)
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Dokument-Nr. 31562
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