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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 06.10.2017
- 6 O 1/16 -
Reparatur eines nachträglich angebauten Heck-Spoilers muss nicht in markengebundener Fachwerkstatt geschehen
Anspruch der Haftpflichtversicherung auf Rückzahlung von Leistungen aufgrund Verschweigens des nachträglichen Spoileranbaus
Wird ein nachträglich angebauter Heck-Spoiler bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so muss die Reparatur nicht in einer markengebundenen Fachwerkstatt erfolgen. Hat der Geschädigte dem Sachverständigen nicht mitgeteilt, dass der Spoiler nachträglich angebaut wurde, steht der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zahlungen zu. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2014 auf einen Parkplatz zu einem
Anspruch auf Rückzahlung
Das Landgericht Wuppertal entschied zu Gunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2019
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 494 NJW-RR 2018, 494
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Dokument-Nr. 28252
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