wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Zwickau, Urteil vom 14.02.2007
7 O 1256/04 -

Vermittler einer Geldanlage muss haften

Das Landgericht Zwickau hat einer Frau den Ersatz des Schadens zugesprochen, der ihr durch den Erwerb einer Securenta-Beteiligung entstanden war.

Die Klägerin hatte auf Anraten der Beklagten, einer ihr persönlich bekannten Anlagevermittlerin, Geld in eine Securenta-Beteiligung investiert. Hierbei handelt es sich im Kern um eine Unternehmensbeteiligung. Diese sog. stille Beteiligung ist mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden, unter Umständen kann sogar eine Nachschusspflicht entstehen. Diese Art der Kapitalanlage war für die Zwecke der Klägerin nicht geeignet, denn sie wünschte ausdrücklich eine sichere und rentable Geldanlage, die auch der Altersvorsorge dienen sollte.

Von den Besonderheiten der Anlageform erhielt die Klägerin erst Kenntnis, als sie in einer finanziellen Notlage auf die Geldanlage zurückgreifen wollte. Nachdem sich diese als nicht mehr werthaltig erwies und die Securenta Zahlungen verweigerte, verklagte sie die Anlagevermittlerin auf Schadensersatz.

Das Landgericht Zwickau gab ihr Recht und verurteilte die Beklagte dazu, der Klägerin ihre Investition in Höhe von insgesamt 5878,58 €, resultierend aus einer Einmalzahlung von 6300,- DM und monatlichen Raten zu je DM 150,-, zu erstatten, wobei die Klägerin der Beklagten die Unternehmensbeteiligung abzutreten hat.

Auch ohne ausdrückliche Absprache sei durch die Beratung ein Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen. Die Klägerin habe auf die vermeintliche besondere berufliche Sachkunde der Beklagten Wert gelegt und ersichtlich auf deren Auskünfte in den Gesprächen vertraut. Dies gehe über ein bloße Gefälligkeit hinaus.

Die Beklagte habe ihre Pflichten aus diesem Vertrag verletzt. Ihre Beratung sei fehlerhaft, weil sie u. a. über das Risiko des Totalverlustes und die Funktionsweise der Beteiligung nicht informiert habe. Nach der Lebenserfahrung könne davon ausgegangen werden, dass die Klägerin – so sie richtig informiert worden wäre - ihr Ersparnisse nicht auf diese Weise angelegt hätte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Zwickau vom 16.04.2007

Aktuelle Urteile aus dem Kapitalanlagenrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4194 Dokument-Nr. 4194

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4194

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?