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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2011
- L 13 R 203/11 -
Heirat auf dem Sterbebett: Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsheirat
Versorgung des Ehegatten nach dem Tod als tragendes Motiv für kurzfristige Heirat lässt auf Versorgungsehe schließen
Dient die erst kurz vor dem Tod des Versicherten geschlossene Ehe vor allem der Versorgung des hinterbliebenen Ehegatten, erhält dieser keine Hinterbliebenenrente. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin mit ihrem zuletzt unheilbar an
Sofern Hochzeit vorrangig aus Versorgungsgesichtspunkten erfolgt, ist von Versorgungsehe auszugehen
Diese Argumentation überzeugte die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht. Entscheidend sei allein, ob die
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
§ 46 Witwenrente und Witwerrente
(1) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem
(2a) Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2011
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Keine Witwenrente bei Versorgungsehe - Heirat während schwerer Krebserkrankung
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.07.2009
[Aktenzeichen: L 5 R 240/05]) - Kein Anspruch auf Witwenpension nach 24 Tagen Ehe
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2007
[Aktenzeichen: 2 A 10800/07.OVG]) - Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich
(Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.09.2007
[Aktenzeichen: L 3 RJ 126/05])
Jahrgang: 2012, Seite: 386 NZS 2012, 386
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Dokument-Nr. 11589
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