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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2009
- L 1 KR 201/07 und L 1 KR 151/08 -
Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung
Anlage ist nicht fest an eine bestimmte Wohnung gebunden und kann somit auch gegebenenfalls jederzeit an einem anderen Ort eingesetzt werden
Eine hochgradig schwerhörige Versicherte hat einen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage für den Einsatz in ihrer häuslichen Wohnung. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden.
Das Gericht hat eine gesetzliche
Anlage dient zum Ausgleich der Behinderung und ermöglicht weitgehend selbstständige Lebensführung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Niedersachsen-Bremen vom 19.05.2009
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Dokument-Nr. 7889
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