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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.04.2018
- L 11 AS 1373/14 -
Jobcenter nicht zur Zahlung von vertraglich vereinbarter Armut verpflichtet
Offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechende Unterhaltstitel müssen nicht ungeprüft übernommen werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Behörden und Sozialgerichte Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen müssen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein damals 59-jähiger Hartz IV-Empfänger aus Hannover. Nach der Trennung von seiner Ehefrau unterschrieb er eine notarielle Unterhaltsvereinbarung über die Zahlung von 1.000 Euro/Monat. Mit 60 Jahren wurde eine
Kläger wendet sich gegen Anrechnung der Rente
Hiergegen wandte sich der Kläger mit dem Argument, dass die
Gesetzlicher Unterhaltsanspruch offensichtlich nicht gegeben
Dem ist das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Ergebnis nicht gefolgt. Es hat eine gesetzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 25961
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