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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.02.2022
- L 11 AS 479/21 B ER -
Jobcenter muss keine Privatschule bezahlen
Bedarf an Schulbildung durch Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen gedeckt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass der Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt wird.
Ausgangspunkt war ein Eilverfahren einer selbständigen Kampfsportlehrerin, die ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Ihren ältesten Sohn ließ sie auf einer Waldorfschule einschulen. Wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen wechselte das Kind nach einem Jahr auf eine andere
Jobcenter lehnte Kostenübernahme mit Verweis auf kostenlose öffentliche Schulen ab
Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab, da öffentliche Regelschulen den Ausbildungsbedarf decken würden und eine Ausnahme nur bei schwerwiegenden persönlichen Gründen möglich sei. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Junge nicht gleich auf eine öffentliche Schule gewechselt sei. Die Frau hielt einen weiteren
LSG: Schulgeld kein unabweisbarer Mehrbedarf
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31554
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