wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.02.2022
L 11 AS 479/21 B ER -

Jobcenter muss keine Privatschule bezahlen

Bedarf an Schulbildung durch Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen gedeckt

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass der Bedarf an Schulbildung durch öffentliche Regelschulen ausreichend gedeckt wird.

Ausgangspunkt war ein Eilverfahren einer selbständigen Kampfsportlehrerin, die ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Ihren ältesten Sohn ließ sie auf einer Waldorfschule einschulen. Wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen wechselte das Kind nach einem Jahr auf eine andere Privatschule. Das dortige Schulgeld zahlte die Frau zunächst selbst. Im Jahre 2021 beantragte sie die Übernahme beim Jobcenter, da sie wegen der Corona-Pandemie ihre selbständige Tätigkeit aufgeben musste und sich das Schulgeld nicht mehr leisten konnte.

Jobcenter lehnte Kostenübernahme mit Verweis auf kostenlose öffentliche Schulen ab

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab, da öffentliche Regelschulen den Ausbildungsbedarf decken würden und eine Ausnahme nur bei schwerwiegenden persönlichen Gründen möglich sei. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Junge nicht gleich auf eine öffentliche Schule gewechselt sei. Die Frau hielt einen weiteren Schulwechsel aus psychischen Gründen jedoch für unzumutbar. Eine Anmeldung auf der Regelschule sei absurd, da dort der Migranten- und Gewaltanteil überdurchschnittlich hoch sei.

LSG: Schulgeld kein unabweisbarer Mehrbedarf

Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Das Schulgeld sei kein unabweisbarer Mehrbedarf, denn durch die gesetzliche Gewährleistung der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Regelschulen entstehe kein Bedarf im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts. Es seien auch keine Umstände ersichtlich, die ausnahmsweise einen Anspruch begründen könnten. Die Frau habe keine Gründe glaubhaft gemacht, aus denen ein Wechsel auf die Regelschule unzumutbar sei. Zu dem Argument des hohen Migranten- und Gewaltanteils habe sie keine konkreten Angaben gemacht. Ebenso wenig habe sie genaue Gründe dargelegt, weshalb ein Schulwechsel bei ihrem Sohn zu Depressionen führe und seine Entwicklung gefährde. Bloße Vermutungen würden gerade nicht ausreichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2022
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mehrbedarf | Privatschule | Regelschule | Schulgeld | Schulwechsel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31554 Dokument-Nr. 31554

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31554

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Papa Justin schrieb am 24.03.2022

Hier hat es die Mutter nur wieder versäumt, das ausreichend zu begründen.

Der Fall ist aber insofern auch interessant, da die Mutter Kampfsportlehrerin ist (bzw. Corona bedingt war), das Kind die Waldorfschule wegen "psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen" (von wem gingen die aus???) wechseln musste und sich die Mutter das Schulgeld dann Corona bedingt nicht mehr leisten konnte…

Jedes Kind sollte die Schule besuchen dürfen, die für seine/ihre Wünsche, Neigungen und Fähigkeiten die geeignetste ist!

Ich hoffe daher, es kommen bald die Kindergrundrechte.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?