Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.01.2023
- L 4 KR 549/22 B ER -
Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen
Einstellung der Vergütung von Corona-Tests während Abrechnungsprüfung gerechtfertigt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen darf.
Ausgangspunkt war das Eilverfahren eines Testzentrums, das gegenüber der KV Forderung von rund 380.000 € geltend machte. Für Tests im Winter 2021/22 hatte das Unternehmen bereits rund 220.000 € von der KV erhalten. Als im Frühjahr 2022 ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs eingeleitet wurde, setzte die KV die Zahlung aus und führte eine vertiefte Abrechnungsprüfung durch. Nachdem das Ermittlungsverfahren im September 2022 eingestellt wurde, verlangte das Unternehmen von der KV die Wiederaufnahme der
KV verwies jedoch auf die noch laufende Prüfung
Die KV verwies jedoch auf die noch laufende Prüfung. Nach einem Hinweis habe es konkrete und deutliche Anhaltspunkte dafür gegeben, dass allenfalls ein geringer Teil der abgerechneten Tests tatsächlich durchgeführt worden sei. Das Unternehmen habe die Testdokumentation nicht in der vorgeschriebenen digitalen Form eingereicht. Soweit nunmehr mehrere Kisten mit Papieren eingereicht würden, seien diese ggf. nachträglich verändert worden und stimmten nicht mit der digitalen Form überein. Außerdem habe der Geschäftsführer im Rahmen der Handelsregistereintragung mehrere Vorstrafen wegen Betrugs verschwiegen.
Verstoß gegen Abrechnungsbestimmungen rechtfertigt vollständigen Zahlungseinstellung
Das LSG hat die Rechtsauffassung der KV bestätigt. Im Abrechnungswesen von Leistungserbringern im Medizinsektor stelle die Abrechnung erbrachter Leistungen das Kern-Element zur Kontrolle dar und sei zu diesem Zweck streng formal geregelt und vom Leistungserbringer einzuhalten. Ohne eine formal korrekte Abrechnung könne in Massenabrechnungsverfahren keine Leistungskontrolle stattfinden und keine Qualitätssicherung erfolgen. Dabei könne ein Verstoß des Leistungserbringers gegen die Abrechnungsbestimmungen auch den vollständigen Ausfall des Entgelts zur Folge haben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2023
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32641
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32641
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.