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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.06.2023
- L 6 U 78/21 -
Unfall auf Schulweg rechtfertigt keine neue Heizung
Keine unfallbedingte Notwendigkeit für Heizungs-Neuinstallation
Durch die Wohnungshilfe soll ein Unfallopfer im Haushalt möglichst selbstständig bleiben. Wo die Grenze zwischen behindertengerechtem Wohnungsumbau und eigenverantwortlicher Modernisierung verläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einer Entscheidung beleuchtet.
Geklagt hatte ein Mann aus Südniedersachsen (geb. 1980), der als 17-Jähiger einen
Unfallopfer beantragt Kostenbeteiligung für neue Heizung
Als das Ende der alten
LSG: Heizungs-Neuinstallation nicht behinderungsbedingt notwendig
Das LSG hat die Rechtsauffassung des GUV bestätigt. Zwar sei die Förderung von Heizungsanlagen von der Wohnungshilfe nicht generell ausgeschlossen. Jedoch bestehe keine behinderungsbedingte Notwendigkeit zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2023
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33070
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