wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.05.2019
L 8 AY 49/18 -

Folgen unterbliebener Leistungs­anpassungen: Asylbewerber hat Anspruch auf ausreichend monatliche Leistungen

Grundleistungen für die Zeit ab 2017 sind wegen nicht vorgenommener Neufestsetzung im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung entsprechender gesetzlicher Vorgabe fortzuschreiben

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit einem grundlegenden Urteil einen Ausblick auf die Folgen genommen, die daraus entstehen, dass Grundleistungen für Asylbewerber entgegen gesetzlicher Vorgabe seit 2017 nicht mehr erhöht worden sind.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 38-jähiger Mann mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, der seit seinem erfolglosen Asylverfahren im Jahre 1999 in Deutschland wegen Passlosigkeit geduldet wird. Er lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Cuxhaven. Im Jahr 2018 erhielt er monatliche Leistungen von 354 Euro zuzüglich Unterkunfts- und Heizkosten. In dieser Zeit bekam ein Sozialhilfeempfänger 416 Euro pro Monat.

Gewährung höherer Leistungen abgelehnt

Die Gewährung höherer Leistungen lehnte der Landkreis ab. Er bezog sich auf die Rechtsauffassung der Bundesregierung, wonach die Neufestsetzung und Fortschreibung der Bedarfssätze des AsylbLG ein Gesetz bzw. die Bekanntgabe des BMAS voraussetzten.

SG bejaht Anspruch auf höhere Leistungen

In der ersten Instanz hatte das Sozialgericht Stade höhere Leistungen von 6 Euro pro Monat mit der Begründung zugesprochen, dass sich die Erhöhung der Bedarfssätze unmittelbar aus dem Gesetz ergebe und eine Bekanntgabe durch das BMAS nicht erforderlich sei.

LSG hält Überprüfung und Weiterentwicklung von Leistungen für geboten

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verwarf die Berufung des Landkreises zwar aus prozessualen Gründen als unzulässig, gab aber wegen grundsätzlicher Bedeutung einen Ausblick auf seine voraussichtliche Rechtsprechung: Wie auch das Sozialgericht tendierte das Landessozialgericht dazu, dass die Grundleistungen für die Zeit ab 2017 wegen der vom Gesetzgeber nicht vorgenommenen Neufestsetzung im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe fortzuschreiben sind. Hierfür spräche eine mit dem Wortlaut des AsylbLG zu vereinbarende Auslegung, die die Gesetzeshistorie und -systematik sowie den Sinn und Zweck der Aktualisierung der Leistungssätze berücksichtigt. Die Leistungssätze nach dem AsylbLG seien bereits von 1993 bis 2012 unverändert geblieben und nicht an die Lebensverhältnisse in Deutschland angepasst worden. Die Überprüfung und Weiterentwicklung der Leistungen anhand der gegenwärtigen Umstände seien auch nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geboten. Dies erfordere die Menschenwürde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27590 Dokument-Nr. 27590

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27590

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?