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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.03.2014
- L 8 SO 156/10 -
Rückforderung von 40.000 Euro - Keine Sozialhilfe bei Einkünften aus Geheimdiensttätigkeit
Rechtswidrigkeit der Sozialhilfebewilligung stehe außer Frage
Ein chinesisches Ehepaar muss die ihnen bewilligten Sozialhilfeleistungen in den Jahren 1997 bis 2004 in Höhe von 40.000 € erstatten. Dabei wurden die Einkünfte des Ehemannes aus einer Geheimdiensttätigkeit berücksichtigt. Damit hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Entscheidung des Landkreises bestätigt.
Das chinesische Ehepaar ist 1990 nach Deutschland eingereist. Ab 1997 erhielt das Ehepaar Sozialhilfeleistungen. Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war aufgedeckt worden, dass der Ehemann in sieben Jahren (von 1997 - 2004) über 100.000 €
Belege über Herkunft, Zweck und Verwendung der Auslandsüberweisungen nicht vorhanden
Das Gericht hat die Entscheidung des Landkreises, dass die gezahlte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ ra-online
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Dokument-Nr. 18037
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