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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.05.2021
- L 8 SO 47/21 B ER -
Kein Zwang zum Heimwechsel aufgrund Behinderung
Sozialamt darf Behinderte nicht zum Heimwechsel zwingen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass behinderte Pflegeheimbewohner nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln müssen.
Zugrunde lag ein Eilverfahren eines 52-jährigen schwerbehinderten und pflegebedürftigen Mannes. Dieser lebt seit Februar 2019 in einem Pflegeheim im Harz. Die nicht durch sein Einkommen gedeckten Heimkosten übernahm zunächst das zuständige Sozialamt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Dieses teilte dem Mann jedoch im Oktober 2020 mit, dass eine Betreuung in einer Einrichtung für Menschen mit
LSG: Sozialamt vorläufig zur weiteren Übernahme der Heimkosten verpflichtet
Das LSG hat das Sozialamt vorläufig zur weiteren Übernahme der Heimkosten verpflichtet. Für das Recht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30309
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