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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.04.2024
- L 8 SO 68/22 -
Anrechnung einer US-Coronahilfe als Einkommen
Ziel einer wirtschaftlichen Entlastung stellt noch keine Zweckbestimmung dar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Zuwendungen aus dem Konjunkturpaket "American Rescue Plan" sozialhilferechtliches Einkommen sind.
Ausgangspunkt war die Klage einer Rentnerin aus Hannover, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Altersrente von rd. 560 € und eine US-amerikanische Rente von rd. 290 $ bezieht. Vom Sozialhilfeträger erhält sie ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter. Im Mai 2021 erhielt die Frau von der US-amerikanischen Regierung einen Scheck über 1.400 $ aus dem Konjunkturpaket "American Rescue Plan". Das Sozialamt bewertete die Zahlung als
"American Rescue Plan" nicht zweckgebunden
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Sozialhilfeträgers bestätigt. Die Corona-Soforthilfe sei eine Steuererstattung ("Recovery Rebates"), die nach den sozialhilferechtlichen Regelungen als anrechenbares
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2024
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34015
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