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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2020
- L 19 AS 1492/18 -
SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug
Vollzugseinrichtung übernimmt während Dauerbeurlaubung nicht mehr Verantwortung für Lebensführung des Untergebrachten
Hält sich ein Antragsteller im Rahmen einer Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug in einer eigenen Wohnung auf, unterfällt er nicht dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls befand sich seit Ende 2015 im
LSG verneint Ausschluss von Grundsicherungsleistungen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies die Berufung des Beklagten zurück. Ein Leistungsbegehrender, der sich im Rahmen einer Dauerbeurlaubung aus dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2020
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28547
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