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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.11.2020
- L 20 AL 53/19 -
Keine doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg
Kein Prämienanspruch für zweiteilige Abschlussprüfung
Wer eine zweigeteilte Abschlussprüfung ablegt, hat für den ersten Prüfungsteil keinen Prämienanspruch wegen des erfolgreichen Bestehens einer Zwischenprüfung. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden
Die beklagte Bundesagentur für Arbeit bewilligte der arbeitslosen Klägerin Leistungen für die Teilnahme an einer (verkürzten) beruflichen
LSG: Teil einer Abschlussprüfung stellt keine Zwischenprüfung dar
Nun hat das LSG die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Sie erfülle nicht die Anspruchsvoraussetzungen, denn sie habe keine in bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften geregelte
Keine analoge Anwendung der Regelung mangels gesetzgeberischen Willens
Die Regelung könne auch nicht analog angewandt werden. Es lasse sich nicht feststellen, dass das Bestehen des 1.Teils einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29816
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