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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.2011
- L 7 AS 119/08 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für tageweise Besuche beim Vater
Regelmäßiger längerer Aufenthalt beim getrennt lebenden Elternteil stellt temporäre Bedarfsgemeinschaft dar
Ein Kind, das regelmäßig tageweise Zeit beim getrennt von der Familie lebenden Vater verbringt, kann anteilig Sozialgeld beanspruchen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der 2002 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht als Mitglied einer
SG Duisburg: Weiterer Anspruch auf Leistungsgewährung besteht nicht
Der Antrag blieb ebenso erfolglos wie die anschließende Klage beim Sozialgericht Duisburg. Das Sozialgericht argumentierte, neben den bereits er brachten Leistungen an Mutter und Sohn bestehe kein Anspruch auf Leistungsgewährung. Ebenso wenig könne der
Kind steht Sozialgeld in Höhe von 1/30 des Monatsbetrags für Besuchstage beim Vater zu
Dieser Ansicht sind die Richter des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nicht gefolgt. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, es genüge, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2011
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 15.10.2008
[Aktenzeichen: S 32 (12) AS 72/05]
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Dokument-Nr. 11389
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