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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2016
- L 9 SO 427/15 B ER -
Bei Zweifel an Erwerbsfähigkeit ist ein Gutachten des Rentenversicherungsträgers einzuholen
Antragsteller dürfe trotz Zweifel nicht zwischen die Stühle geraten
Trotz Zweifel an der Erwerbsfähigkeit ist eine Verweisung des Jobcenters an den Sozialhilfeträger nicht zulässig. Das Jobcenter ist zur Zahlung von Leistungen verpflichtet. Dies wurde in einem Eilverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im vorliegenden Fall lebt der 1976 geborene italienische Antragsteller schon seit vielen Jahren in Deutschland. Er ist Inhaber eines Daueraufenthaltsrechts und damit grundsätzlich berechtigt, Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu erhalten. Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts stehen ihm zur Zeit nicht zur Verfügung. Deshalb hat er bei dem
Sozialhilfeträger lehnt ebenfalls Leistungserbringung ab
Das
Erwerbsfähigkeit grundsätzlich Voraussetzung für Leistungen nach SGB II
Das Gericht hat das Vorgehen des Jobcenters für rechtswidrig befunden. Zwar sei es zutreffend, dass Leistungen nach dem SGB II Erwerbsfähigkeit voraussetzen. Bis zur Feststellung einer
Bloße Annahme von fehlender Erwerbsfähigkeit für Leistungsverweigerung nicht ausreichend
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2016
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ ra-online
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Dokument-Nr. 22798
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