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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2016
- L 1 AL 61/14 -
Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschließen
Eingeschränkter Versicherungsschutz in Arbeitslosenversicherung ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen europarechtliche Vorgaben
Eltern haben einen Anspruch auf Übertragung eines Teils der Elternzeit über das dritte Lebensjahr ihres Kindes hinaus. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht allerdings keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) mehr. Beträgt die nach dem dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit mehr als 12 Monate, kann dies zu einem Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen. Arbeits- und Sozialrecht sind insoweit nicht vollständig harmonisiert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Nachdem das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht einen eingeschränkten Versicherungsschutz in der
Sachverhalt
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sowohl nach der Geburt ihres ersten als auch nach der Geburt ihres zweiten Kindes jeweils ein Jahr der
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit begründet keine Versicherungspflicht in Arbeitslosenversicherung
Die vor dem Sozialgericht Mainz erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Diese Entscheidung bestätigte nun das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Es sei nicht zu beanstanden, dass die nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten der Kindererziehung – Kind darf drittes Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: S 1 AL 31/11]) - Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit: Länger als zwei Jahre zurückliegendes Einkommen muss nicht berücksichtigt werden
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: S 4 AL 204/10])
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Dokument-Nr. 23117
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